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   BayObLG, 13.03.1964 - Allg. Reg. 7/64   

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https://dejure.org/1964,9252
BayObLG, 13.03.1964 - Allg. Reg. 7/64 (https://dejure.org/1964,9252)
BayObLG, Entscheidung vom 13.03.1964 - Allg. Reg. 7/64 (https://dejure.org/1964,9252)
BayObLG, Entscheidung vom 13. März 1964 - Allg. Reg. 7/64 (https://dejure.org/1964,9252)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1964, 109
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97

    Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung

    Das dauernde Verlassen eines Grundstücks kann im wesentlichen der Aufhebung des Wohnsitzes im Sinne von § 7 Abs. 3 BGB gleichgestellt werden; dazu bedarf es der Aufgabe der tatsächlichen Niederlassung mit dem Willen, den Wohnsitz nicht mehr am bisherigen Ort zu haben (vgl. BayObLGZ 1964, 109/111; Palandt/ Heinrichs BGB 56. Aufl. Rn. 12, Staudinger/Habermann/Weick Rn. 20, jeweils zu § 7).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2006 - 24 U 266/03

    Darlegungs- und Beweislast des Rechtsanwalts hinsichtlich seines Auftraggebers

    Denn es fehlte am so genannten Domizilwillen, der gemäß Art. 52 Abs. 1 EuGVÜ, § 13 ZPO, § 7 BGB zur Begründung eines Wohnsitzes erforderlich ist (BayObLGZ 1964, 109, 111; MünchKomm/Patzina, ZPO, 2. Aufl., § 13 Rn 6 m.w.N.).
  • BayObLG, 17.12.1984 - Allg. Reg. 94/84

    Zweitwohnsitz; Zweiter; Wohnsitz; Kriterien; Grundsätze; Voraussetzungen

    Dort hatte sie in ihrer Eigentumswohnung X.- Weg 1 Aufenthalt genommen und eine Wohnung mit dem rechtsgeschäftlichen Willen unterhalten, diesen Ort zum Mittelpunkt ihrer Lebensverhältnisse zu machen(BayObLGZ 1964, 109/111..).

    Nach der ausdrücklichen Angabe in der polizeilichen Abmeldeerklärung, die allein ebenfalls keine Aufgabe des Wohnsitzes darstellt (vgl. BayObLGZ 1953, 1/3; 1964, 109/112 ..), wollte der Erbl.

  • BayObLG, 27.06.1996 - 1Z AR 35/96

    Zulässigkeit mehrerer Wohnsitze für ein Kind; Bestimmung der örtlichen

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  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 158.95

    Vertriebenenrecht - Indizwirkung von Sprache und Religionszugehörigkeit

    Von einer Aufhebung des Wohnsitzes in Polen hätte vielmehr nur dann gesprochen werden können, wenn der Vater der Kläger zu 1 und 3 mit der Verwirklichung seiner Absichten zumindest begonnen hätte und nach Deutschland eingereist wäre (vgl. Staudinger, 12. Aufl., § 7 BGB Rn. 20 unter Hinweis auf BayObLGZ 1964, 109 ).
  • BVerwG, 22.02.1973 - II B 11.72

    Definition der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne von § 132

    Ferner hält die Beschwerde zu Unrecht unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (MDR 1961, 841) und ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1964, 109) die vorliegende Rechtssache für rechtsgrundsätzlich mit der Begründung, nach Meinung des Bundesgerichtshofs sei bei einer Auswanderung zur Wohnsitzaufgabe erforderlich, daß das bisherige Staatsgebiet in der Absicht verlassen worden sei, sich im Ausland ständig niederzulassen, also im fremden Land eine neue Heimat zu suchen, und nach Meinung des Bayerischen Obersten Landesgerichts habe ein Verfolgter, der erst an einen anderen Ort gegangen sei, um von dort aus auszuwandern, in der Regel seinen bisherigen Wohnsitz nicht aufgeben wollen.
  • OLG Frankfurt, 02.02.1995 - 20 W 36/95

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; Einzelverrichtung; Vormundschaftsgericht;

    Die Anhängigkeit einer Einzelverrichtung i.S.d. § 43 Abs. 1 FGG zieht grundsätzlich die Zuständigkeit dieses Gerichts in keiner Hinsicht nach sich (KG JFG 21, 146; BayObLGZ 1964, 109/114).
  • BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Daß der Vater die Kinder zu sich nehmen will, reicht für sich allein zur Aufhebung des Wohnsitzes der Kinder in ... nicht aus; denn dazu bedürfte es nach einhelliger Meinung zusätzlich der Aufgabe der tatsächlichen Niederlassung in ... (BayObLGZ 1964, 109/111; 1979, 142/149 f. m.w.Nachw.); diese ist bisher nicht vollzogen worden.
  • BayObLG, 24.08.1989 - AR 1 Z 90/89

    Bestimmung der Zuständigkeit des Nachlassgerichts bei nicht eindeutigem Wohnsitz;

    Im Zeitpunkt des Erbfalls war jedoch der Wohnsitz in B. aufgehoben, weil der Erblasser mit seiner Unterbringung im ... Pflegeheim in A. seine Niederlassung in B. ... aufgegeben und in der Folgezeit auch den Willen geäußert hat, seinen Wohnsitz nicht mehr am bisherigen Wohnort zu haben ( § 7 Abs. 3 BGB ; BayObLGZ 1964, 109/111).
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